Klasse B
B, BE, B96
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
- mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger
- mit einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder einem Sattelanhänger
- mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kgund nicht mehr als 3500 kg